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FAQ

Als feibra-Zustellpartner*in stellst Du unadressierte und/oder adressierte Sendungen an Privathaushalte und Firmenadressen zu. Unadressiert sind das hauptsächlich Flugblätter, Prospekte und Gratiszeitungen, aber auch besondere Werbeformen wie Türhänger und Haftnotizen. Im adressierten Bereich sind es Briefe, Werbemailings und Zeitungen sowie Zeitschriften.

Nein, die Zustellung erfolgt in Hausbriefkästen bzw. in Einzelfällen an Wohnungstüren, es gibt dabei keinen persönlichen Kund*innenkontakt.

Die Sendungen werden in der Filiale abgeholt, von wo aus Du zustellst. Hier eine Liste unserer Hauptstandorte:

Filiale 1190 Wien, Heiligenstädter Straße 50-52

Filiale 1220 Wien, Hosnedlgasse 16

Filiale 1230 Wien, Gorskistrasse 11

Filiale 1230 Wien, Grawatschgasse 1

Filiale 2433 Margarethen am Moos, Bäckerstrasse 3a

Filiale 3100 St. Pölten, Linzerstraße 94

Filiale 4020 Linz, Estermannstrasse 10

Filiale 5020 Salzburg, Rottweg 66

Filiale 6060 Hall in Tirol, Obere Lend 24

Filiale 7201 Neudörfl, Bickfordstraße 19a

Filiale 8054 Graz, Gradnerstraße 120-124

Die Sendungen können tagsüber in der Filiale abgeholt werden. Hast Du keine Möglichkeit zur Abholung, können wir Alternativen abstimmen.

Die genauen Zustellgebiete erfährst Du in den einzelnen Filialen.

Je nach Auftrag müssen die Sendungen am selben Tag bzw. am Folgetag zugestellt werden.

Die Zustelltätigkeit erfolgt auf Grundlage eines Werkvertrages und damit auf selbstständiger Basis. Ob eine Sozialversicherungs- und/oder Steuerpflicht besteht kommt auf die jeweils persönlichen Verhältnisse an. Näheres dazu erfährst Du beim zuständigen Finanzamt bzw. Sozialversicherungsträger.

Die Zustelltätigkeit muss nicht persönlich ausgeübt werden. Auf eigene Kosten kannst Du generell Vertreter*innen, Subunternehmer*innen oder Hilfskräfte zur Vertragserfüllung beiziehen.

Der konkrete Zeitaufwand hängt zunächst davon ab, wie viel Zeit Du investieren kannst oder möchtest. Darüber hinaus ist er abhängig von der Anzahl der Sendungen, dem Zustellgebiet sowie davon, wie effizient Du arbeitest.

Die konkrete Höhe des Zustellhonorars hängt von der Größe und Art des Einsatzgebietes sowie der Anzahl und dem Gewicht der zugestellten Sendungen ab.

Aus Erfahrung können wir aber sagen, dass eingearbeitete Zusteller*innen auf einen Stundenverdienst von ungefähr 12 Euro kommt.

Näheres dazu kannst Du in einem persönlichen Gespräch vor Ort erfahren.

First come – first serve! Wir versuchen stets auf die Präferenzen unserer Zustellpartner*innen einzugehen, allerdings können wir nicht garantieren, dass das Gebiet zum gewünschten Zeitpunkt noch frei ist. Die Anzahl der Sendungen ist vom Gebiet abhängig. Gebiete können jedoch unterteilt werden.

Ein eigener PKW ist von Vorteil, aber kein Muss. Es können auch Fahrgemeinschaften gebildet werden oder wir bringen Dir die Sendungen nach Absprache direkt in das Zustellgebiet.

Die Zusatzverdienstgrenzen für Studierende, Pensionist*innen, Beschäftigungslose etc. sind unterschiedlich. Am besten informierst Du Dich direkt beim zuständigen Finanzamt bzw. Sozialversicherungsträger.

Sämtliche Betriebsmittel, die zur Vertragserfüllung als notwendig erachtet werden (z.B. Zustellwagen oder -taschen), sind von Dir als Zustellpartner*in bereitzustellen. Für einen einfacheren Start können wir Dich beraten bzw. direkt Betriebsmittel vermieten.

Mit dem Honorar sind bereits alle Aufwendungen für den Einsatz Deiner Betriebsmittel abgegolten, für Gebiete mit mehr Aufwand wird ein entsprechend höheres Honorar bezahlt.

Ja, als Selbstständige*r kannst Du auch andere Aufträge annehmen.

Nach Legung einer Honorarnote wird der Betrag wöchentlich bzw. monatlich auf Dein Bankkonto überwiesen.